Ordenswerke - Jugendhilfe

Deutscher Orden

4change-Jugendhilfeeinrichtung

4change-Jugendhilfeeinrichtung

Uedorferweg 70

53332 Bornheim


+49 (0) 2222 8049550

+49 (0) 2222 9273119

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Stationäres Intensivangebot:
Hilfen für junge Menschen in den Anwendungsbereichen des § 78a SGB VIII nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35, und 35a und § 41 SGB VIII

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Träger
Deutscher Orden Ordenswerke K.d.ö.R.

Ansprechpartner
Helmut Sorger

Betreuungsschlüssel
1 : 1,44
4,86 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mitarbeiterqualifikation
Bei der Zusammenstellung des Teams der Jugendhilfeeinrichtung „4change“ haben wir neben der beruflichen Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen insbesondere den Blick auf Fähigkeiten wie Flexibilität, Reflexivität und Handlungskompetenz gerichtet. Die pädagogischen Fachkräfte weisen zusätzlich entweder eine therapeutische Zusatzausbildung auf, befinden sich in der nebenberuflichen Ausbildung zum Erwerb einer therapeutischen Zusatzqualifikation, und/oder verfügen über langjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit Suchtmittelabhängigen, und/oder verfügen über langjährige Erfahrung in der Jugendhilfe. Therapeutische Kompetenz ist vertreten im Sinne einer Ausbildung zum psychoanalytisch ausgebildeten Gruppentherapeuten, einer Familien- und systemischen Ausbildung und, im Stadium der Ausbildung, einer psychoanalytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die sozialpädagogischen Fachkräfte verfügen alle über ein anerkanntes Diplom.

Aufnahmealter/Betreuungsalter

Unsere Hilfe zur Erziehung richtet sich an suchtmittelkonsumierende junge Menschen, beiderlei Geschlechts, im Alter von 12 – 17. Junge Volljährige erhalten Hilfe im Rahmen eines Wohnkonzeptes mit dem Ziel der Verselbstständigung (Dazu liegt eine eigene Leistungsbeschreibung vor).

Kapazitäten
7 Plätze im Intensivbereich

Gesetzliche Grundlage
§ 27 i.V.m. §§ 34, 35, und 35a und § 41 SGB VIII

Die Einrichtung:
Im Intensivbereich befinden sich 5 Einzelzimmer, ein Doppelzimmer, eine Gemeinschaftsküche mit integriertem Essbereich, ein Gruppenraum (Wohnzimmer), 2 Bäder, ein Bereitschaftszimmer und eine großzügig angelegte Terrasse. Im Keller befindet sich der Heizungskeller, Abstell- und Wirtschafträume und ein großer Partykeller. Die gesamte Wohnfläche beträgt 145 qm. Die Einrichtung befindet sich in einem ehemaligen Aussiedlerhof in Bornheim, indem bis Juni 2007 Spargel angebaut wurde. Das Haus ist von einem großzügig und bereits gestalteten Garten umgeben und bietet zudem Freizeitmöglichkeiten an. Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Spargelhofs gehören ebenso zur Einrichtung dazu und weisen eine Fläche von 491 qm auf.
Anspruchsgrundlage und Notwendigkeit zur Hilfe liegen vor, da beim betroffenen Kind oder Jugendlichen von einer schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeit und Anpassungsstörung bis hin zur sozialen Abeichung und Delinquenz auszugehen ist. Insbesondere durch den missbräuchlichen oder ausgeprägten Konsum von Suchtmitteln ist eine Lebenssituation entstanden, in der die festzustellenden belastenden Merkmale hinsichtlich ihrer Schwere, Dauer und Häufung einem erzieherischen Bedarf entsprechen, dem weder ambulant noch teilstationär ausreichend begegnet werden kann. Diese Diagnose schließt ein, dass die bisherigen erzieherischen Bezugspersonen ausgefallen sind, die Beziehung der Eltern zu ihrem Kind erheblich belastet ist, und das unmittelbare soziale Umfeld keine Kompensationsmöglichkeit bietet. Eine zeitnahe Verbesserung der Erziehungsbedingungen durch Eltern und Familie ist prognostisch eher ungünstig, so dass die Hilfe voraussichtlich für längere Zeit, mindestens für sechs Monate notwendig ist. Ein Wechsel des Milieus, sei es im Hinblick auf die innerfamiliäre Situation, das soziale Umfeld oder auf den Freundeskreis, erscheint notwendig.

Zielgruppe/Indikation
Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts mit riskantem Suchtmittelmissbrauch bzw. latenter Drogenabhängigkeit. Junge Erwachsene im Rahmen unseres Verselbständigungskonzeptes. Körperliche Drogenfreiheit (Im Urin lässt sich ein Drogengebrauch bei den meisten Substanzen bis zu 7 Tage lang nachweisen. Da sich der Konsum von Cannabis noch mehrere Monate lang nachweisen lässt, wäre der Aufnahmemodus entsprechend zu verändern, und es wäre eine Quantitative Messung des THC-Gehaltes im Urin vorzunehmen. Dabei sollte sich dann die Tendenz zur Substanzreduktion erschließen lassen können.)
Keine schwerwiegende geistige Behinderung
Keine schwerwiegende körperliche Behinderung

Kontraindikation
Jugendliche, die wegen der Schwere ihrer Störung nicht vorrangig in erzieherische Weise betreut werden können, markieren eine Grenze, die wir als Ausschlusskriterium definieren. Darunter fallen beispielsweise extrem psychische Störungen oder eine massiv verfestigte Delinquenz.

Ziele
Grundsätzlich zielt unsere Hilfe durch eine Verbindung von


Alltagserleben und Alltagsgestalten
Pädagogischer Arbeit und
Therapeutischen Angeboten


auf der Grundlage eines Hilfeplanes bis


Zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder
Zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform
Zur Verselbstständigung des jungen Menschen


auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Methoden und Instrumente
Die Angebotskonzepte greifen auf das in der Sozialarbeit etablierte Set von Basismethoden zurück, verknüpfen bzw. kombinieren und modifizieren diese in speziellen therapeutischen Angeboten.


Sozialpädagogische Wohngemeinschaft
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Therapeutische Gruppenarbeit
Einzelbetreuung und Einzelberatung
Familienarbeit
Partnerarbeit/ Paarberatung
Case – Management
Genogrammarbeit

Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen
Unsere Leistungen orientieren sich am Hilfebedarf und am Prinzip der ganzheitlichen Erziehung und Förderung nach Maßgabe des Hilfeplans.
Im Verlauf einer gelingenden Hilfe zur Erziehung entwickelt sich unser Hilfsansatz der zunehmenden Selbständigkeit des Jugendlichen entsprechend. Mit zunehmender Selbständigkeit geht eine geringere Betreuungsintensität einher. Umgekehrt ist es möglich, innerhalb einer Krisenintervention die Betreuungsdichte wieder zu erhöhen.


Mitwirkung am Hilfeplanverfahren, einschließlich regelmäßiger Vorlage von Förderplänen an das Jugendamt als Grundlage für das Hilfeplangespräch und die regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplans
Das Aufnahmeverfahren
Die Anamnese, auch der Familienanamnese
Bei Bedarf vertiefende Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
Die Erstellung und Fortschreibung von Förder-, Erziehungs- und Therapieplänen
Die Gestaltung eines strukturierten Alltags
Die regelmäßigen Fallbesprechungen und Analysen im interdisziplinären Team, bezogen auf den jungen Menschen, die Gruppe, die Familie und das soziale Umfeld, ggf. unter Einbeziehung weiterer am Hilfeprozess Beteiligter
Die ganzheitliche und gezielte Förderung des jungen Menschen in seiner Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Form von:


Betreuung über Tag und Nacht
Einzel- und Gruppenarbeit
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich
Hilfen zur Förderung von Handlungskompetenzen für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit
Hilfen zur Krisenbewältigung
Die Arbeit mit dem sozialen Umfeld
Hilfen zur Integration in das soziale Umfeld
Kooperation mit Vormündern, Pflegern u.a.
Der Aufbau und die Stärkung von Erziehungsverantwortung und Erziehungsfähigkeit bei den Eltern/Sorgeberechtigten und sonstigen wichtigen Bezugspersonen durch Eltern-/Familiengespräche, Elternberatung und Elternbeteiligung
Die Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase

Leitungs- und Verwaltungsleistungen
Versorgungsleistungen
Raumangebot
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung



Zusammenarbeit
Die Deutschordenswerke verfügen, regional unterschiedlich, über ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote innerhalb der Suchtkrankenhilfe und gleichzeitig innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Angebote können im Sinne einer Vernetzung von Hilfeleistungen von den beteiligten Sozialleistungsträger in Anspruch genommen werden.
Trägerübergreifend kooperieren wir mit allen Institutionen, die Bestandteil der Hilfeplanung sind. Darüber hinaus beteiligen wir uns an allen Projekten, die auf kooperative Beziehungen aufbauen, bzw. sind an deren Initiierung beteiligt.
Wir sind Mitglied in den spezifischen, regionalen Arbeitskreisen.

Qualitätssicherung
Wir verpflichten uns, Verfahren und Instrumente anzuwenden, die Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglichen. Wir haben uns entschlossen diesbezüglich das GAB Verfahren anzuwenden.
Das GAB- Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung setzt in der Einrichtung selbst an (interne Qualitätssicherung), d.h. es verzichtet auf jede »allgemeingültige« inhaltliche Vorgabe, was »richtiges pädagogisches Handeln« sein soll. Hingegen erwartet es von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Einrichtung, selbst zu erarbeiten und zu beschreiben, was in ihren Augen die erstrebenswerte Qualität ihres Handelns ist. Das Verfahren beruht auf dem Gedanken, dass jede Einrichtung die eigenen, dem Leitbild und dem Arbeitskonzept adäquaten Qualitätsmaßstäbe finden muss. Dazu beschreibt das Verfahren einen Weg, auf welche Weise jede Einrichtung diese Maßstäbe selbst formulieren kann. Dazu stehen z.B. die Instrumente Leitbild, Konzept und Handlungsleitlinie zur Verfügung. In einem zweiten Teil legt das Verfahren dann Vorgehensweisen fest, wie die so beschriebene Qualität Schritt für Schritt realisiert und die Organisation damit fähig wird, die Güte ihrer Leistungen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu dienen die Instrumente Qualitätszirkel, kollegiale Beratung und systematische Evaluation.


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Klosterweg 1 • 83629 Weyarn
Tel.: +49(0)8020 906-0 • Fax: +49(0)8020 906-302

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